SPD Mueggelheim

Räumlichkeit des Müggelheimer Heimatvereins e. V.

Veröffentlicht am 01.11.2022 in Kiez

Durchbruch bei den Verhandlungen um die Räumlichkeiten des Vereins

Eine schriftliche Anfrage wurde an das Bezirksamt zur Raumüberlassung des Müggelheimer Heimatvereins e. V. bezüglich eines nicht gewerblichen, noch ausstehenden Mietvertrages gestellt und wie folgt vom Bezirksbürgermeisters Oliver Igel (SPD) zusammenfassend geantwortet:

Überlassungen von Räumen und Objekten an Organisationen, Vereine, Initiativen und Gruppen erfolgen in der Regel mit Erhebung eines ortsüblichen oder zumindest kostendeckenden Entgeltes (Kostenmiete) bzw. der Betriebskosten, sofern für diese die entgeltfreie Überlassung durch die Regelungen in der Nutzungs-und Entgeltordnung nicht gelten. Aus diesem Grund hat sich das Bezirksamt Treptow-Köpenick wiederholt für eine Änderung dieser Vorschriftenlage eingesetzt. Im Rat der Bürgermeister wurde mit der Vorlage zum Thema „Mietfreie Überlassung bezirklicher Räumlichkeiten an ehrenamtlich Tätige“ die Problematik gemeinnütziger Vereine bei der Nutzung bezirklicher Räume angesprochen und auf eine Lösung gedrungen, die aufgrund bisheriger Regelungen bürgerschaftliches Engagement hemmt. In Treptow-Köpenick betreiben Vereine Kultureinrichtungen des Bezirks im Ehrenamt selbst. Es ist daher gelungen, mit mehreren Vereinen Vereinbarungen zu treffen, dass sie selbst die Häuser des Bezirksamtes betreiben und die Aufgaben der bis dahin fest angestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter praktisch übernommen haben.

Da die Vereine die Tätigkeit des Bezirksamts übernommen haben, wurden und werden ihnen die Räumlichkeiten des Bezirks kostenfrei überlassen. Es wurden hierfür in der Vergangenheit Beschlüsse des Bezirksamtes gefasst, um die mietfreie Überlassung zu legitimieren. Auch die BVV unterstützt dieses Vorgehen, fordert dies sogar in Beschlüssen ein. In den Bezirken gelten bezirksübergreifende Nutzungs- und Entgeltordnungen unter Bezugnahme auf die „Allgemeine Anweisung über die Bereitstellung und Nutzung von Diensträumen“ (AllA Raum), welche wiederum regelt, dass die Nutzung von Objekten durch Dritte grundsätzlich entgeltpflichtig ist. Generelle Ausnahmeregelungen sind nur aufgrund des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) oder der Sportanlagennutzungsverordnung SPAN möglich, nicht jedoch für kulturell genutzte Objekte.

Das Bezirksamt Treptow-Köpenick hat dieses Thema auch im Rahmen der Erarbeitung der Berliner Engagement Strategie angesprochen. In einer Handlungsempfehlung ist dem Ansinnen auch gefolgt worden. Eine Umsetzung dieser Handlungsempfehlung würde dem Ansinnen gemeinnütziger Vereine kostenfrei landeseigene Räume zu erhalten, dienlich sein. Eine Entscheidung der Senatskanzlei bzw. auf Landesebene steht noch aus. Das Bezirksamt Treptow-Köpenick favorisiert weiter eine Änderung der Gesetzgebung bzw. Vorschriftenlage laut der im Rat der Bürgermeister eingebrachten Vorlage zum Thema „Mietfreie Überlassung bezirklicher Räumlichkeiten an ehrenamtlich Tätige“. Hier wird konkret die Problematik gemeinnütziger Vereine bei der Nutzung bezirklicher Räume angesprochen und auf eine Lösung gedrungen.