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Heißestes politisches Thema: Wahlwiederholung in Berlin

Das Landesverfassungsgericht entscheidet am 16. November über die Wahlwiederholung in Berlin. Nach Unstimmigkeiten in einigen Berliner Innenstadt-Bezirken bei den Berliner Wahlen vom September 2021 will das Verfassungsgericht in diesem November über eine Wahlwiederholung
entscheiden. In Treptow-Köpenick sind keine größeren Beanstandungen festgestellt worden. Damit ist auch klar, wann die Berliner und Berlinerinnen spätestens nochmal an die Urne müssten. Nach der Anhörung des Gerichtes Ende September sowie der bisherigen Einschätzung könnten die
Wahlergebnisse für ungültig erklärt werden, heißt es in einer Mitteilung des Gerichts. Dass das Gericht eine Verkündigung bereits vor der Anhörung öffentlich verbreitet hat, wird von einigen bekannten Staatsrechtlern deutlich kritisiert. Darüber hinaus entsprächen diese Vorüberlegungen keine der
bisher geltenden Grundlagen einer Wahlprüfung. Sie bezögen sich nicht auf festgestellte Probleme, sondern von einem Dunkelfeld. Staats- und Verwaltungsrechtler Christian Pestalozza, Professor an der FU-Berlin, kritisierte gegenüber T-Online „Man kann nicht aufgrund von Mutmaßungen in größerem Umfang neu wählen lassen, als es wirklich nötig ist. Das geht nicht."

Die Berliner Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) kündigte an, mit dem Urteil "verantwortungsvoll und professionell" umgehen zu wollen. Zunächst gelte es jedoch, die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes in dem noch laufenden Verfahren "mit dem gebotenen
Respekt" abzuwarten, sagte sie der Deutschen Presse-Agentur (DPA). "Es geht jetzt darum, zukünftige Wahlen so vorzubereiten, dass sie reibungslos ablaufen und solche Fehler nie wieder passieren." Nach der deutlichen Stellungnahme des Berliner Verfassungsgerichtes bereiten sich alle Parteien darauf vor, dass die Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen voraussichtlich
im Februar 2023 in wiederholt werden. Bis dahin bleibt nur wenig Zeit zur Vorbereitung und Organisation.